1. Uranus-Pluto-Quadrat - aus der Geschichte gelernt und aufgepasst mit Weblink
von Sternschnuppe-13Ahau am 21.06.2012 um 21:29 Uhr (Bearbeitet: 21.06.2012 22:10)

Sie leben ja doch noch – die Demokratie und der Rechtsstaat in Deutschland.

 

WĂ€hrend sie nach außen hin, gegenĂŒber der arabischen Welt z.B., stĂ€ndig im Mund gefĂŒhrt werden, haben nach innen hin die meisten BĂŒrger den Glauben an sie lĂ€ngst verloren, wie Umfragen besagen. Das drĂŒckt sich etwa in der Politikverdrossenheit aus, angeblich hĂ€tten die Piratenpartei auch nur dem Umstand ihre zweistelligen Ergebnisse zu verdanken.

 

 

Nun aber, exakt zum ersten der sieben Uranus-Pluto-Qudrate, kommt Bewegung in die höchsten Staatsorgane. Die waren schon so gelÀhmt/ gedrillt, dass man es schier nicht glauben konnte:

 

Da soll am 29.6.12 ein Gesetz verabschiedet werden, das Fiskalgesetz samt ESM-Rettungsschirm, wirksam ab 1.7.12, das unsere Kinder und Nachfahren komplett entmĂŒndigt, weil es fĂŒr ewige Zeiten gelten soll und nicht einseitig kĂŒndbar ist. Zugleich versuchte man im Vorfeld, das Parlament auszuhebeln und nur einem kleinen Trupp von neun Spezialisten sozusagen die Geschicke ĂŒber den ESM-Schirm zu ĂŒberlassen, der zugleich dauerhaft eingerichtet werden sollte. Und der nach oben hin nicht gedeckelt ist – egal welche utopisch hohen Summen diese neun Fachleute beschlossen hĂ€tten, sie wĂ€ren fĂŒr 80 Millionen Deutsche bindend gewesen. Und das ohne Kontrollrecht und KĂŒndigungsrecht!!!

 

 

Das ganze stinkt zum Himmel – es ist zugleich das diktatorischste und umfassendste Gesetz, das mit den weitreichendsten Folgen fĂŒr alle Zukunft der BĂŒrger unseres Landes. Und gerade deswegen, weil den Iniatiatoren dies natĂŒrlich sehr bewusst ist, wie entgegen gesetzt zu allen demokratischen Grundregeln diese Gesetze hĂ€tten sein sollen, sollte es im Eilverfahren durchgepeitscht werden.

 

Mit den LĂ€ndern, die im Bundesrat fĂŒr die nötige Zweidrittel-Mehrheit sorgen sollen, wurden politische Kuhhandel abgehalten – die sagten ihre Zustimmung zu, falls man ihnen in anderen Fragen entgegen kommt. Teilweise Fragen, die nur darauf abzielen, sie vor der Bundestagswahl 2013 beim WĂ€hler in einem guten Licht erscheinen zu lassen, ohne dass der Inhalt auch nur annĂ€hernd halten wĂŒrde, was die Verpackung verspricht. Erschreckend wenig Widerstand gab es da fĂŒr dieses Jahrhundertwerk. Selbst SchĂ€uble war schockiert ĂŒber die Kuhhandel der LĂ€nder – wie leicht die zu kaufen sind sozusagen, fĂŒr ein paar Bonbons, die ihren Interessen helfen – zum Teil auch den persönlichen, fĂŒr die Wahl.

 

Soviel hat sich da noch nicht geĂ€ndert zum Mittelalter hin, wo die Könige auch oft auf die Gunst der FĂŒrsten angewiesen waren und diese mit Ă€hnlichen Kuhhandeln erkauften. Einziger Unterschied: bei denen landete das Gold im eigenen SĂ€ckel.

 

 

Und im Parlament sollte das so weitergehen – kaum Zeit, das auch nur zu lesen, was abgenickt werden soll – und teilweise noch nicht einmal ausformuliert ist.

Und der BundesprĂ€sident Gauck darauf getrimmt, gleich mit gezĂŒcktem Federhalter bereit zu stehen, wenn das Parlament das Gesetz abgenickt hat, und zu unterschreiben.

 

Und das Gesetz so fĂŒr alle Zeiten bindend zu machen und zugleich zu verhindern, dass das Bundesverfassungsgericht es prĂŒfen und seine Verfassungswidrigkeit feststellen kann.

 

 

Ein paar haben aber doch aufgepasst – die SPD-Politikerin DĂ€ubler-Gmelin und die Linken hatten beide im Vorfeld EilantrĂ€ge angekĂŒndigt, um just in dem kurzen Moment zwischen Parlamentsbeschluss und Unterschrift von Gauck einen Fuß in die TĂŒr zu kriegen – und das Ganze vom Bundesverfassungsgericht prĂŒfen zu lassen.

 

 

Anscheinend hat Gauck zunĂ€chst auch nur widerwillig deren Bitte entsprochen – es gab laut Gericht im Hintergrund heftiges Gezerre – das kann ich mir vorstellen!!!

 

 

Das letzte Mal meines Wissens, dass der Staat in Ă€hnlicher Weise seine SouverĂ€nitĂ€t freiwillig auf dubiose Weise abgab und damit die gegenseitige Kontrolle, war im Januar 1933, als Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler machte, und der sich mit dessen Hilfe im August 1934 dann zum FĂŒhrer.

 

 

VerblĂŒffend, die Astrologie – zum damaligen Zeitpunkt waren zuletzt Uranus-Pluto-Quadrate (1932- 1934, jetzt 24.6.2012 bis MĂ€rz 2015). So exakt funktioniert die Analogie.

 

 

Wie man sieht, hat zumindest das Bundesverfassungsgericht etwas von 1933 dazugelernt – von dem was man heute „Machtergreifung Hitlers“ nennt, was aber tatsĂ€chlich eine MachtĂŒbergabe ohne jeden Putsch war:

http://www.gymbase.de/index/themeng12/ge/nationalsozialismus_05.php

 

30. Januar 1933

Hitler wird vom ReichsprÀsidenten Hindenburg zum Reichskanzler ernannt.

01. Februar 1933

Hitler erwirkt vom ReichsprÀsidenten die Auflösung des Reichstages nach Artikel 25 der Weimarer Reichsverfassung.

04. Februar 1933

Hitler lÀsst durch die Verordnung Hindenburgs "zum Schutze des deutschen Volkes" die Freiheit der Presse und der Versammlung aufheben. Er versucht so die gegnerischen Parteien wie die SPD und die KPD in ihren Parteiwerbemitteln stark einzuschrÀnken.

27. Februar 1933

Das ReichstagsgebÀude wird in Brand gesetzt.

28. Februar 1933

Hitler erlÀsst die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat".

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Machtergreifung 

 

Der Begriff Machtergreifung bezeichnet den lÀngeren Prozess, durch den die NSDAP die Demokratie beseitigte und ihre Herrschaft festigte; hÀufig wird er aber auch nur auf Adolf Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bezogen.

 

 

Der Ausdruck „Machtergreifung“ suggeriert, dass die NSDAP dem frei gewĂ€hlten Parlament und dem Rechtsstaat die Macht gegen deren Willen und ausschließlich mit illegalen Mitteln entzogen habe. TatsĂ€chlich jedoch hatte die NSDAP eine nicht unerhebliche UnterstĂŒtzung in der Bevölkerung.

Außerdem waren auch konservative Politiker und Parteien an der Übertragung der Macht an Hitler beteiligt, und zwar durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Hindenburg, durch die Beteiligung an der von Hitler gefĂŒhrten Regierung, durch die Verordnungen des ReichsprĂ€sidenten und durch die Zustimmung zum 4. ErmĂ€chtigungsgesetz im Deutschen Reichstag 1933.

 

 

Der Antikommunismus war Anfang 1933 das verbindende Glied der Parteien der Rechten (NSDAP, DNVP) und der Parteien der Mitte (Zentrum, DVP, DStP). Der Regierungsantritt Hitlers war dem Recht der Weimarer Republik nach legal, ebenso weitere machtpolitische Elemente wie die Reichstagswahl am 5. MĂ€rz, die jedoch aufgrund der Verfolgung von Kommunisten und Sozialdemokraten nur als halbfrei bezeichnet werden kann. Bei dieser Wahl hatte die NSDAP zwar nicht die erhoffte absolute Mehrheit der Sitze im Reichstag errungen, verfĂŒgte aber gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner, der Deutschnationalen Volkspartei, ĂŒber eine zuverlĂ€ssige parlamentarische Mehrheit. Den PrĂ€sidialkabinetten, durch die Deutschland ab MĂ€rz 1930 regiert wurde, hatte demgegenĂŒber eine stabile Stimmenmehrheit im Reichstag gefehlt.

Manche Historiker sprechen daher statt von einer Machtergreifung von einer „MachtĂŒbertragung[2]. Seit den 1980er Jahren wird mitunter auch die neutralere Bezeichnung „MachtĂŒbergabe“ statt des als propagandistisch belastet und irrefĂŒhrend geltenden Ausdrucks „Machtergreifung“ verwendet.

 

 

 

Die GeschichtsbĂŒcher der unmittelbaren Nachkriegszeit verwenden ebenfalls den Begriff Machtergreifung, womit die breite UnterstĂŒtzung der NSDAP und damit die Mitverantwortung fĂŒr den Aufstieg Hitlers zurĂŒckgewiesen werden sollte. Diese Begriffsverwendung schreibt dem Volk somit eine passive Rolle zu und stellt die MachtĂŒbernahme als eine Art Staatsstreich dar. Erst ab den 1970er Jahren wird die Begrifflichkeit zunehmend auch in den GeschichtsbĂŒchern problematisiert.

 

 

Allerdings nutzte die NSDAP zur Durchsetzung ihrer Herrschaft auch nichtlegale Mittel wie die zahlreichen Terrormaßnahmen, mit denen politische Gegner eingeschĂŒchtert, verhaftet oder ermordet wurden.

 

 

Offenkundigster Verfassungsbruch war Hitlers Selbsternennung zum FĂŒhrer und Reichskanzler einen Tag vor dem Tod Hindenburgs 1934.

http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/4647/tod_zur_rechten_zeit.html

 

 

Schon seit lĂ€ngerem hatte Hitler Ambitionen, auch das Amt des ReichsprĂ€sidenten zu ĂŒbernehmen. Dass Hindenburg seine Hoffnungen auf eine völkisch-nationale Renaissance auf ihn projizierte und ihn zum Vollstrecker seines monarchistischen VermĂ€chtnisses machte, kam ihm sehr entgegen.

 

Dennoch wollte Hitler auf Nummer Sicher gehen und erließ am 1. August ein Gesetz, das bestimmte: "Das Amt des ReichsprĂ€sidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt."

 

Der zweite Paragraf war ein Novum der Rechtsgeschichte, er lautete: "Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom Zeitpunkt des Ablebens des ReichsprÀsidenten in Kraft." Das war dann einen Tag spÀter der Fall.

 

Horoskop vom 30.1.1933 :

 

http://www.astro.com/cgi/showgif.cgi?lang=g&gif=astro_2at_04_reichskanzler.59124.16680.gif&res=100&va=&cid=zgjfileUQziBJ-u1313483697

 

Venus 19 Grad 58 Steinbock

Opposition

Pluto rĂŒcklĂ€ufig 21 Grad 59 Krebs

Beides im Quadrat zu

Uranus 19 Grad 53 Widder

Außerdem: Mars rĂŒcklĂ€ufig 19 Grad 42 Jungfrau, Konjunktion Jupiter 22 Grad 28, ebenfalls rĂŒcklĂ€ufig

Venus, Uranus und Mars also fast bogensekundengenau auf denselben Gradzahlen. Das Quadrat von Uranus und Pluto war da auf 2 Grad 06 genau. Am 8. MĂ€rz 1933, fĂŒnf Wochen spĂ€ter, wurde es exakt.

Horoskop vom 2. August 1934:

Im FrĂŒhjahr war das letzte von fĂŒnf Uranus-Pluto-Quadraten exakt geworden, die von 1932 bis 1934 stattfanden. Die Auswirkungen sind aber Jahre vorher und nachher zu spĂŒren, eine solche umwĂ€lzende Kraft haben diese.

 

Danach dauerte es bis 1965, bis die beiden wieder eine wichtige Konstellation hatten: eine Konjunktion in der Mitte der Jungfrau, von 1965 – 1967 exakt, aber die ganzen 60er Jahre prĂ€gend.

Danach erst jetzt wieder das erste Quadrat: jetzt am Sonntag: auf 8 Grad 24 Widder-Steinbock, in Opposition zur Sonne im Krebs. Begleitet von einem exakten Jupiter-Neptun-Quadrat, der Jupiter in Konjunktion zu der rĂŒcklĂ€ufigen Venus, die vor kurzem ĂŒber die Sonne wanderte, die dann am 27.6. wieder direktlĂ€ufig wird.

Und damit knĂŒpft Uranus nach 83 Jahren Umlaufzeit zugleich an den „Schwarzen Freitag“ 1929 an, als er ebenfalls auf 8 Grad Widder stand, im sehr weiten Quadrat zu Pluto!

 

 

GrĂŒnde fĂŒr das Handeln gibt es natĂŒrlich immer. So völlig unglaublich es im RĂŒckblick der Geschichte, mit dem Wissen der Folgen, scheint, wie Hindenburg das passieren konnte (er nannte Hitler abfĂ€llig den österreichischen Gefreiten) – so vernĂŒnftig mag es diesem damals erschienen sein – Eile schien das Gebot der Stunde. Man musste schnell entscheidungs- und damit handlungsfĂ€hig sein, wie jetzt, und deshalb schien das zeitraubende demokratische Prozedere und Gewaltenteilung als lĂ€stiges Hindernis, das es zu umgehen/ vereinfachen gilt.

Einen realistischen Blick in die Zukunft unserer Kinder ĂŒber die Folgen dieses Gesetzes wagte z.B. der PrĂ€sident der Deutschen Steuerzahler – und war entsetzt.

 

Seines Erachtens zwingt das unsere Kinder mehr oder weniger zu Streit oder Krieg mit den NachbarlĂ€nder, um ihr Geld zurĂŒck zu bekommen, um das eigene Überleben zu sichern im Angesicht der Tatsache, dass wir ihnen bereits jetzt 2 Billionen Euro Schulden „vererben“, fĂŒr die sie die Zinslast tragen dĂŒrfen – egal wie bis dahin die Wirtschaft aussieht.

 

 

NatĂŒrlich kommt es laut Maya u.a. sowieso ganz anders – aber nur mal dies außer Acht gelassen und einfach betrachtet, was sich da ohne „Auflösung der RealitĂ€t, wie wir sie kennen“, jetzt zusammen brauen wĂŒrde – womit unsere Nachfahren leben mĂŒssten, auch wenn es sie erdrĂŒckt.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/nach-draengen-des-bundesverfassungsgerichts-gauck-verzoegert-gesetz-ueber-esm-und-fiskalpakt-1.1389734

 

BundesprÀsident Gauck wird der Bitte des Bundesverfassungsgerichts nachkommen und die Gesetze zu ESM und Fiskalpakt zunÀchst nicht unterzeichnen. (© dapd)

Gauck entspricht einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts, das zunĂ€chst ĂŒber die AntrĂ€ge auf einstweilige Anordnung gegen diese Gesetze entscheiden will. Es gehört zu den ĂŒblichen Verfahrensweisen, dass der PrĂ€sident in einer solchen Situation mit der Unterschrift und der Ausfertigung der Gesetze wartet. Der AbsichtserklĂ€rung des PrĂ€sidenten - von der die SZ aus Gerichtskreisen erfuhr - war ein heftiges Gezerre hinter den Kulissen vorausgegangen.

Von Heribert Prantl

BundesprĂ€sident Joachim Gauck wird die Gesetze zum Fiskalpakt und dem Euro-Rettungsschirm ESM vorlĂ€ufig nicht unterschreiben. Dadurch kann der EuropĂ€ische StabilitĂ€tsmechanismus nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten - dafĂŒr ist ein Verfassungskonflikt in letzter Minute abgewendet.

         

BundesprĂ€sident Joachim Gauck wird die Gesetze zum Fiskalpakt und dem Euro-Rettungsschirm ESM vorlĂ€ufig nicht unterschreiben. Dadurch kann der EuropĂ€ische StabilitĂ€tsmechanismus nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten - dafĂŒr ist ein Verfassungskonflikt in letzter Minute abgewendet.

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BundesprÀsident Gauck wird der Bitte des Bundesverfassungsgerichts nachkommen und die Gesetze zu ESM und Fiskalpakt zunÀchst nicht unterzeichnen. (© dapd)

 

BundesprĂ€sident Joachim Gauck wird die Gesetze zum Fiskalpakt und dem Euro-Rettungsschirm ESM vorlĂ€ufig nicht unterschreiben. Dadurch kann der EuropĂ€ische StabilitĂ€tsmechanismus nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten - dafĂŒr ist ein Verfassungskonflikt in letzter Minute abgewendet.

Gauck entspricht einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts, das zunĂ€chst ĂŒber die AntrĂ€ge auf einstweilige Anordnung gegen diese Gesetze entscheiden will. Es gehört zu den ĂŒblichen Verfahrensweisen, dass der PrĂ€sident in einer solchen Situation mit der Unterschrift und der Ausfertigung der Gesetze wartet. Der AbsichtserklĂ€rung des PrĂ€sidenten - von der die SZ aus Gerichtskreisen erfuhr - war ein heftiges Gezerre hinter den Kulissen vorausgegangen.

Das hĂ€tte einen in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie dagewesenen Verfassungskonflikt heraufbeschworen, einen Streit zwischen den höchsten Institutionen des Staates. Offenbar wollte der BundesprĂ€sident auf DrĂ€ngen der Kanzlerin die einschlĂ€gigen Gesetze und RatifikationserklĂ€rungen noch am Abend des 29. Juni, unmittelbar nach der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat unterzeichnen. Dagegen wehrte sich das Bundesverfassungsgericht - das dann keine Möglichkeiten mehr gehabt hĂ€tte, die Gesetze im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu prĂŒfen.

Das höchste Gericht wÀre ausmanövriert gewesen - ein Affront, wie es ihn bisher noch nicht gegeben hat.

Dem Bundesverfassungsgericht sind zahlreiche Klagen und Verfassungsbeschwerden angekĂŒndigt worden die unmittelbar nach Verabschiedung von Fiskalpakt und Rettungsschirm am Freitag nĂ€chster Woche eingereicht werden sollen. AntrĂ€ge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - die Vertragswerke vorlĂ€ufig bis zu einem Urteil des Gerichts zu stoppen - sind zum Teil schon eingegangen. In einem solchen Fall entspricht es den Gepflogenheiten, dass der BundesprĂ€sident die Gesetze vorlĂ€ufig nicht unterschreibt und so dem Gericht die Möglichkeit der vorlĂ€ufigen PrĂŒfung gibt - die ĂŒblicherweise nur wenige Wochen dauert.

Judith Blohm, die Sprecherin des Bundesverfassunsgerichts, Ă€ußerte die Erwartung, dass sich der BundesprĂ€sident gemĂ€ĂŸ der Verfassungstradition verhĂ€lt und vor einer PrĂŒfung durch das Gericht nicht unterschreibt. Das Gericht habe ihn um dieses "ĂŒbliche Verhalten" gebeten. Das BundesprĂ€sidialamt hatte nach SZ-Informationen auf diese Bitte zunĂ€chst verhalten bis ablehnend reagiert. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte der Zeitung, er könne "nicht bestĂ€tigen", dass es Absprachen zwischen der Kanzlerin und dem BundesprĂ€sidenten gebe. "Bestimmte AblĂ€ufe" ergĂ€ben sich aber "aus dem erhofften Inkrafttreten der Gesetze am 1. Juli von selbst".

Bundestag und Bundesrat haben Ă€ußerst wenig Zeit zur Beratung. Die einschlĂ€gigen Zustimmungsgesetze sind noch nicht einmal ganz ausformuliert. Die frĂŒhere Bundesjustizministerin Herta DĂ€ubler-Gmelin, die gemeinsam mit dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart die ĂŒber 12.000 Verfassungsbeschwerden der Initiative "Europa braucht mehr Demokratie" vertritt, sprach gegenĂŒber der SZ von "absurder Hektik". Es gehe nicht an, dass der BundesprĂ€sident "mit gezĂŒcktem Federhalter" darauf warte, das ihm die Gesetze zur schnellen Unterschrift vorgelegt werden.

Der Staatsrechtler Hans-Peter-Schneider, der zusammen mit dem Bielefelder Ordinarius Andres Fisahn die Organklagen und Verfassungsbeschwerden der Linken schreibt, sieht in dem Zeitplan einen manifesten Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag dieser Woche, in dem Karlsruhe "eine breite öffentliche Diskussion" der europĂ€ischen Pakte im Bundestag gefordert hat. Peter Gauweiler, der eine Organklage angekĂŒndigt hat, sprach von einer Beleidigung des Parlaments und von ZustĂ€nden "wie beim Sonnenkönig Ludwig XIV".

Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht in eine Ă€ußerst grĂŒndliche PrĂŒfung von Fiskalpakt und ESM eintritt.

Es hat in zahlreichen Urteilen zu erkennen gegeben, dass es die Möglichkeiten zur Abgabe von staatlicher SouverĂ€nitĂ€t auf dem Boden des geltenden Grundgesetzes fĂŒr erschöpft hĂ€lt.

 

 


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